Bekanntmachung

4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alesheim

Änderungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Alesheim hat am 19.01.2024 die 4. Änderung des Flächennutzungsplans Alesheim beschlossen. Hierfür sind im Einzelnen folgende Änderungsbereiche vorgesehen:

  1. Erweiterung der Wohnbaufläche auf den Flur-Nrn. 486, 487 und 488, Gemarkung Alesheim, nach Norden, über die Freileitung hinaus, bis zum Feldweg Flur-Nr. 481, Gemarkung Alesheim.
  2. Flächengleiche Rücknahme der Wohnbaufläche östlich des geplanten Baugebiets Alesheim Nr. 7 „Am Echerlein II“ auf den Flur-Nrn. 490 und 491, Gemarkung Alesheim. Die Flächen werden entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung wieder als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

 In der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2024 wurde der vom Ingenieurbüro Klos, Alte Rathausgasse 6, 91174 Spalt erstellte Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans behandelt.

 Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit

vom 27. Februar 2024 bis 02. April 2024

 öffentlich ausgelegt.

 

Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105, eingesehen oder im Internet (siehe unten) abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.