Bekanntmachung

1. Änderung des Bebauungsplans Alesheim Nr. 6 
„An der Weimersheimer Straße“

- Änderungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss -


Der Gemeinderat Alesheim hat am 21.03.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplans Alesheim Nr. 6 „An der Weimersheimer Straße“ beschlossen. Mit der Änderung soll die einzuhaltende Abstandsflächentiefe geändert werden. Das Gebiet des Bebauungsplans Alesheim Nr. 6 „An der Weimersheimer Straße“ erstreckt sich auf ca. 0,50 ha und umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 161 (Teilfläche), 496 (Teilfläche), 513, 513/1, 513/2, 513/3, 513/4 und 513/5 der Gemarkung Alesheim.

In der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2025 wurde der von der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim erstellte Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans mit Satzung und Begründung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans mit Satzung und Begründung in der Zeit

vom 16. Mai 2025 bis 18. Juni 2025

öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105, eingesehen oder im Internet (siehe unten) abgerufen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.