Breitband Förderverfahren - BayGibitR
-Erschließungsgebiete Windsfeld und Dittenheim-
Die Gemeinde Dittenheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (07.02.2023)
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Dittenheim für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte dargestellt.
Die Adressliste wird nicht veröffentlicht, da sie mehr als 30 % der Adressen der Gemeinde enthält. Nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird Ihnen die Adressliste zur Verfügung gestellt.
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (07.02.2023)
Die Gemeinde Dittenheim veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Gemeinde Dittenheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 31.03.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 3: Ergebnis Markterkundung (02.05.2023)
Förderschritt 4a (Windsfeld): Bekanntmachung Auswahlverfahren (04.05.2023)
Die Gemeinde Dittenheim führt im Erschließungsgebiet Windsfeld zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
Die Gemeinde Dittenheim bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung darum, Angebote bis zum 30.06.2023, um 12:00 Uhr einzureichen.
Förderschritt 4b (Dittenheim): Bekanntmachung Auswahlverfahren (28.07.2023)
Die Gemeinde Dittenheim führt im Erschließungsgebiet Dittenheim zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
Die Gemeinde Dittenheim bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung darum, Angebote bis zum 29.09.2023, um 12:00 Uhr einzureichen.
Förderschritt 5a (Windsfeld): vorgesehene Auswahlentscheidung (11.07.2023)
Förderschritt 5b (Dittenheim): vorgesehene Auswahlentscheidung (13.12.2023)
Förderschritt 6a (Windsfeld): Zuwendungsbescheid (08.09.2023)
Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Mittelfranken vom 22.08.2023, Az. RMF-SG20-3481-6-73-18 ist am 08.09.2023 bei der Gemeinde Dittenheim eingegangen.