Bekanntmachung

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Meinheim und 
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Meinheim Nr. 10 
"Sonnenenergie Leiswiese"

- Billigungs- und Auslegungsbeschluss -

 

Der Gemeinderat Meinheim hat am 19.10.2021 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Meinheim sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Meinheim Nr. 10 „Sonnenenergie Leiswiese“ beschlossen.

 Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Meinheim ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ im Bereich nordöstlich der Unteren Bloßenmühle beabsichtigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB).

 Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Meinheim Nr. 10 „Sonnenenergie Leiswiese“ soll nordöstlich der Unteren Bloßenmühle eine Freiflächenphotovoltaikanlage entstehen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf ca. 5,93 ha und umfasst das Grundstück Flur-Nr. 588, Gemarkung Meinheim.

 Für den artenschutzrechtlichen Ausgleich werden Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF) erforderlich. Als Flächen für die Umsetzung dieser CEF-Maßnahmen werden die Flurstücke Flur-Nrn. 380 (CEF 1 und CEF 2) und 258 (CEF 2), Gemarkung Meinheim verwendet. Die Lage der CEF-Maßnahmen kann den Unterlagen unten entnommen werden.

In der Gemeinderatssitzung vom 09.01.2024 wurden nunmehr die vom Ingenieurbüro Härtfelder-IT GmbH, Ansbacher Straße 20, 91555 Feuchtwangen erstellten Entwürfe der Bauleitpläne gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

 Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Entwürfe zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Meinheim und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Meinheim Nr. 10 „Sonnenenergie Leiswiese“ mit integriertem Umweltbericht in der Zeit

 vom 05. Februar 2024 bis 08. März 2024

 öffentlich ausgelegt.

 Die Planunterlagen können während der Dienstzeit in der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal, Hauptstraße 37, 91802 Meinheim, Zimmer 105 oder im Internet (siehe PDF-Dateien unten) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Die Bedenken und Anregungen sollen elektronisch an bauamt@vgem-altmuehltal.de, alternativ auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Altmühltal vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichtes, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sowie dem Blendgutachten vor.

Im Rahmen des Scopings werden die Informationen in die Umweltprüfung mit einbezogen, die nach dem derzeitigen Wissensstand, den verfügbaren Daten bei den Fachbehörden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden können.

Ferner sind folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen verfügbar:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weißenburg-Gunzenhausen vom 04.03.2022 in Bezug auf Ausgleichsflächen, Rückbau der Anlage, Emissionen aus der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Flächen und evtl. vorhandenen Drainagen
  • Bund Naturschutz vom 14.02.2022 in Bezug auf die noch ausstehende spezielle artenschutz­rechtliche Prüfung
  • Deutsche Bahn AG vom 28.02.2022 in Bezug auf mögliche Blendwirkungen, die Randeingrünung und zu beachtende Vorgaben bei der Bauausführung
  • Eisenbahnbundesamt vom 14.02.2022 in Bezug auf mögliche Blendwirkungen und die Randeingrünung
  • Landesbund für Vogelschutz e. V. vom 13.03.2022 in Bezug auf die noch ausstehende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
  • Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen vom 09. bzw. 10.03.2022 in Bezug auf die Bearbeitung der bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung, die noch ausstehende spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, die Lage des Plangebietes bzw. Änderungsbereiches in der Nähe von Gebieten mit hoher artenschutzrechtlicher Bedeutung und die Vorgaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Regierung von Mittelfranken vom 02.03.2022 in Bezug auf die Lage des Plangebietes bzw. Änderungsbereiches in einem vorbelasteten Gebiet bzw. Bereich sowie außerhalb schützenswerter Flächen
  • Regierung von Mittelfranken – Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz vom 21.02.2022 in Bezug auf die Zuwegung für die Feuerwehr
  • Regionaler Planungsverband vom 25.02.2022 in Bezug auf die Lage des Plangebietes bzw. Änderungsbereiches in einem vorbelasteten Gebiet sowie außerhalb schützenswerter Flächen
  • Wasserwirtschaftsamt Ansbach vom 14.02.2022 in Bezug auf die Lage des Plangebietes bzw. Änderungsbereiches außerhalb von wasserwirtschaftlichen Schutzgebieten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.